Standesamt
Standesamt Kontakt
Gemeindeverwaltung Hülben
Regina Weiß / Isabell Heinrich
Zimmer 01/1, EG Rathaus
07125 9686-25
regina.weiss@huelben.de
isabell.heinrich@huelben.de
Die standesamtlichen Trauungen in der Gemeinde werden im Trauzimmer im Untergeschoss des Alten Schulhauses Dettinger Straße 19 durchgeführt.
Trauungen mit größerer Teilnehmerzahl können auch im Bürgersaal des Gebäudes stattfinden.
Bei Standesamtsfällen ist folgendes zu veranlassen:
Geburten in Hülben
Jede in Hülben erfolgte Geburt ist innerhalb einer Woche beim Bürgermeisteramt – Standesamt – Zimmer 01/1 EG, anzuzeigen. Zur Anzeige sind der eheliche Vater, die Mutter, die Hebamme, der Arzt oder jede andere Person, die bei der Geburt anwesend war, verpflichtet. Familienstammbuch oder Heiratsurkunde der Eltern sind mitzubringen (bei nichtehelichen Geburten eine Geburtsurkunde der Mutter).
Auswärtige Geburten
Bei Geburten in auswärtigen Krankenanstalten, Entbindungsheimen und dergleichen erfolgt die Anzeige ausschließlich durch diese am Geburtsort. Es empfiehlt sich, dort Heiratsurkunde oder Familienstammbuch vorzulegen. Das Standesamt Hülben und die Meldebehörde erhalten in diesen Fällen die erforderlichen Urkunden zugesandt.
Geburtsurkunde
Sie ist nur beim Standesamt des Geburtsortes erhältlich.
Heiraten, Anmeldung zur Eheschließung
Jeder standesamtlichen Eheschließung geht eine Anmeldung voraus, welche in der Regel von beiden Ehepartnern beim Standesamt vorzunehmen ist, bei dem einer der Ehepartner seinen Hauptwohnsitz hat. Wegen der erforderlichen, teils sehr unterschiedlichen Unterlagen empfiehlt sich eine rechtzeitige Befragung beim Standesamt.
Der Zeitpunkt der standesamtlichen Eheschließung wird bei der Anmeldung zur Eheschließung festgelegt. Auf persönliche Wünsche wird – soweit möglich – Rücksicht genommen.
Weitere Informationen zur Standesamtlichen Eheschließung
Sterbefälle, Leichenschau
Von jedem Sterbefall ist sofort und beim Eintritt des Todes, zur Nachtzeit am darauffolgenden Tage dem behandelnden Arzt oder dem in Hülben niedergelassenen Arzt, Anzeige zu erstatten.
An Sonn- und Feiertagen ist der Arzt des Bereitschaftsdienstes zur Vornahme der Leichenschau zu veranlassen, falls der behandelnde Arzt nicht erreicht werden kann.
Zur Anzeige des Sterbefalls sind die nächsten Angehörigen (Ehegatten, volljährige Kinder, Geschwister, Enkelkinder) oder jede Person, die beim Sterbefall zugegen war, verpflichtet.
Anzeige beim Bestattungsunternehmen, Leichenbesorgung und Bestattung
Die Gemeinde Hülben hat seit 01.09.2007 das Bestattungsunternehmen Weible aus Münsingen-Dottingen, Tel. 07381/93799-0, Fax 07381/93766-10 mit der Durchführung der Bestattungen und der Grabherstellung beauftragt. Jeder Todesfall ist deshalb unverzüglich diesem Bestattungsunternehmen anzuzeigen. Dabei wird die Grabart und die weitere Vorgehensweise hinsichtlich der Bestattung besprochen.
Die Leichenbesorgung, die Einsargung und Überführung der Leiche vom Sterbehaus bzw. dem auswärtigen Sterbeort in die Leichenhalle wird von einem Bestattungsunternehmen nach Wahl der Angehörigen durchgeführt, wobei diese Leistungen vom Bestattungsunternehmen Weible auch angeboten werden.
Für die Beerdigung auf dem Friedhof in Hülben ist der Bestattungstermin im Einvernehmen zwischen dem Seelsorger und dem von der Gemeinde mit der Durchführung der Bestattung beauftragten Bestattungsunternehmen Weible festzulegen.
Anzeige beim Standesamt
Die Anzeige aller Sterbefälle, einschließlich Totgeburten, hat spätestens am folgenden Werktag während der Dienststunden beim Standesamt auf Zimmer 01/1 EG des Rathauses unter Vorlage des Leichenschauscheins entweder durch das gewählte Bestattungsunternehmen oder durch einen Familienangehörigen persönlich zu erfolgen. Familienstammbuch, Heiratsurkunde und Geburtsurkunde sind mitzubringen.
Über die in einer Anstalt eintretenden Sterbefälle (Krankenhaus, Altersheim) wird von der Anstaltsverwaltung Anzeige beim Standesamt erstattet.
Nicht natürliche Sterbefälle (Unglücksfall, Verkehrsunfall, Selbstmord, Mord) sind nicht nur dem Arzt als Leichenschauer, sondern auch dem Polizeirevier Bad Urach oder Metzingen anzuzeigen. In solchen Fällen erfolgt die Anzeige beim Standesamt schriftlich durch die zuständige Staatsanwaltschaft. Sterbefälle in einem Krankenhaus, Altersheim u. a. Sterbefälle, die in einem auswärtigen Krankenhaus, einem Altersheim u. a. eintreten, werden unmittelbar von der Anstaltsverwaltung beim Standesamt angezeigt.