Aufstellung der Schöffenliste für das Landgericht Tübingen und das Schöffengericht für die Geschäftsjahre 2024-2028 – Die Gemeinde Hülben nimmt Bewerbungen entgegen

Wie kaum ein anders Ehrenamt bietet das Schöffenamt Bürger/innen die Chance, sich in einem Kernbereich staatlichen Handelns, dem Strafprozess, zu beteiligen.

Welche Aufgaben, Rechte und Pflichten haben Schöffen?
Durch die Beteiligung im Strafprozess werden nichtjuristische Wertungen und Überlegungen in den richterlichen Entscheidungsprozess eingebracht und die spezielle Sachkunde, Lebens- und Berufserfahrung der Schöffen für die Urteilsfindung genutzt. Schöffen sind, wie Berufsrichter, nur dem Gesetz unterworfen und nicht an Weisungen gebunden. Schöffen üben das Richteramt in der Hauptverhandlung in vollem Umfang und mit gleichem Stimmrecht wie die Berufsrichter aus und sind ebenfalls zur Unparteilichkeit verpflichtet. Ihnen steht in der Verhandlung das Fragerecht zu. Schöffen sind auch nach Beendigung ihrer Amtstätigkeit zur Verschwiegenheit über alles, was mit ihrer richterlichen Tätigkeit zusammenhängt, verpflichtet. Erleiden Schöffen durch ihre Tätigkeit einen Verdienstausfall, so erfolgt in der Regel eine Entschädigung. Auch Fahrtkosten und sonstige Aufwendungen sowie Nachteile in der Haushaltsführung können ersetzt werden.

Wie werde ich Schöffe?
Im Jahr 2023 finden wieder die Schöffenwahlen statt. Die neue Amtsperiode beginnt am 01.01.2024 und dauert fünf Jahre.

Interessierte Bürger/innen, die als Schöffen/innen bei Gerichtsverfahren mitwirken wollen, können sich bis zum 12. April 2023 bei der Gemeinde Hülben, Hauptstraße 1, 72584 Hülben, schriftlich für die Aufnahme in die Vorschlagsliste bewerben. Die Bewerbung ist auch mittels Telefax (Fax.Nr. 07125/968620) oder per E-Mail an bettina.scheu@huelben.de möglich. Den Bewerbungsbogen finden Sie anbei: Bewerbungsbogen

Welche Voraussetzungen muss ein/e Bewerber/in erfüllen?
Bewerber/innen müssen deutsche Staatsangehörige im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes sein und in der Gemeinde wohnen, in der sie sich für die Aufnahme in die Vorschlagsliste als Schöffe bewerben. Bei Beginn der Amtsperiode (01.01.2024) müssen sie das 25. Lebensjahr vollendet haben. Eine Berufung in das Schöffenamt soll nicht mehr erfolgen, wenn ein/e Bewerber/in bei Beginn der Amtsperiode (01.01.2024) das 70. Lebensjahr vollendet hat, er/sie aus gesundheitlichen Gründen oder mangels ausreichender Beherrschung der deutschen Sprache nicht geeignet ist, oder in Vermögensverfall geraten ist.

Personen, gegen die ein Ermittlungsverfahren wegen einer Tat schwebt, die den Verlust der Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter zur Folge haben kann oder Personen, die infolge eines Richterspruchs die Fähigkeit zur Begleitung öffentlicher Ämter nicht besitzen oder wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurden, sind allgemein für das Amt eines Schöffen unfähig.

Wie läuft das Wahlverfahren ab?
Die Schöffen werden einem Schöffenwahlausschuss, der aus einem Richter am Amtsgericht als Vorsitzendem, einem Verwaltungsbeamten sowie sieben Vertrauenspersonen besteht, gewählt. Zuvor haben die Gemeinden für Ihren Bezirk Vorschlagslisten mit geeigneten Bewerbern erstellt und die Listen nach einer öffentlichen Auslegung an das zuständige Amtsgericht zur eigentlichen Schöffenwahl weitergeleitet. Die Gemeinden sollen bei ihren Vorschlägen alle Gruppen der Bevölkerung nach Geschlecht, Alter, Beruf und sozialer Stellung angemessen berücksichtigen. Sie müssen mindestens doppelt so viele Personen vorschlagen, wie tatsächlich als Schöffen benötigt werden. Der Schöffenwahlausschuss wählt bis spätestens 29.09.2023 aus den Vorschlagslisten die erforderliche Anzahl der Haupt- und Hilfs- sowie Jugendschöffen. Die gewählten Schöffinnen und Schöffen werden dann in die Schöffenlisten bei den Amts- und Landgerichten eingetragen. In einem letzten Schritt wird für das gesamte Jahr im Voraus die Reihenfolge ausgelost, in der die Schöffen an den Strafverfahren im Land teilnehmen.

Benötigen Schöffen eine juristische Qualifikation?
Juristische Kenntnisse sind für die Ausübung des Schöffenamtes nicht erforderlich. Ihre Aufgabe im Strafverfahren ist es, die spezifische Sicht der Laien bei der Beweiswürdigung, bei der Entscheidung über die Schuldfrage und bei der Strafzumessung einzubringen.

Wie werden Schöffen auf Ihr Amt vorbereitet?
Zu Beginn einer jeden Amtsperiode finden an den Gerichten Einführungsveranstaltungen für neu gewählte Schöffinnen und Schöffen statt. Auch unter Beteiligung erfahrener Schöffen werden die neuen Schöffen über die gesetzlichen Grundlagen des Schöffenamts, die Regeln und den Ablauf des Strafprozesses sowie über praktische und organisatorische Fragen im Zusammenhang mit der Abrechnung der Entschädigung, der „Kleiderordnung“ oder dem Umgang mit den Prozessbeteiligten unterrichtet. Auch während der laufenden Amtsperiode werden ergänzende Fortbildungsveranstaltungen angeboten.

Mehr Informationen zum Schöffenamt sowie die Broschüre „Leitfaden für Schöffen“ gibt es auf der Homepage des Justizministeriums: www.justiz-bw.de.