In den vergangenen Jahren wurden auf dem Friedhof in Hülben zahlreiche bauliche Maßnahmen durchgeführt. Es wurden Grabfelder saniert, das Kindergrabfeld neu gestaltet, das bereits bestehende Urnengrabfeld erweitert und eine Urnenwand neu errichtet. Zusätzlich wurde ein anonymes Grabfeld angelegt.
Seit dem Jahr 2010 steht auch ein Rasengrabfeld für Einzelgräber zur Verfügung. Es wird zusammen mit den allgemeinen Rasenflächen des Friedhofs von der Gemeinde unterhalten und ist ähnlich wie die Urnenwand eine gute Alternative, wenn der Aufwand für die Pflege des Grabes so gering wie möglich sein soll.
Die Ruhezeit der Leichen und Aschen beträgt 20 Jahre. Bei Kindern, die vor Vollendung des 10. Lebensjahres verstorben sind, beträgt die Ruhezeit 15 Jahre.
Auf dem Friedhof in Hülben stehen zur Bestattung folgende Arten von Grabstätten zur Verfügung:
Reihengräber
Reihengräber sind Grabstätten für Erdbestattungen, die der Reihe nach belegt und für die Dauer der Ruhezeit zugeteilt werden. Es besteht auch ein Grabfeld für Rasengräber.
Reihengräber/Urnenreihengräber/Urnenwahlgräber als Rasengräber
Die Grabstätten werden in einem Rasenfeld bestattet. Es kann in den Rasen eine Steinplatte bodentief eingelegt werden, die mit der Rasenfläche eine Ebene bildet. Auf der Rasengräbern dürfen keine stehenden Grabmale aufgestellt werden. Die Grabanlage wird durch die Gemeinde angelegt und unterhalten. Bei der Überlassung eines Rasenreihengrabes bitte den nachfolgenden Vertrag ausgefüllt an den Bestatter übergeben: Vertrag Überlassung eines Rasenreihengrabes
Urnenreihengräber
Urnenreihengräber sind Aschengrabstätten für die Beisetzung von Urnen in Grabfeldern, die der Reihe nach belegt werden und ausschließlich der Beisetzung von Aschen Verstorbener dienen.
Urnenwahlgräber
In einem Urnenwahlgrab darf eine Urne, im Gegensatz zu einem Urnenreihengrab, 30 Jahre bestattet werden. Eine Verlängerung der Nutzungszeit ist im Urnenwahlgrab möglich.
Urnenreihengräber als Rasengräber im Friedhain
Rings um einen Baum werden mehrere Urnen der Reihe nach bestattet. Eine doppelte Belegung ist nicht möglich. Als Grabmal wird eine Grabplatte bodentief in den Rasen eingelegt. Eine Bepflanzung oder Grabschmuck auf der Rasenfläche des Grabes ist nicht zulässig. Um die Pflege des Rasens rund um das Grabmal kümmert sich die Gemeinde.
Urnenreihengräber in der Urnenwand
Die Belegung der Nischen in der Urnenwand ist mit Einzelbelegung vorgesehen. Ausnahmsweise wird die Doppelbelegung bei Ehepartnern, Lebenspartnern und Verwandten zugelassen. Eine Fremdbelegung (ohne Familienbezug) wird nicht zugelassen.
Wegen der Belegung der Urnenwand ist mit der Gemeindeverwaltung Kontakt (Tel. 07125 / 9686-25) aufzunehmen. Es sind nur noch begrenzt Plätze frei.
Urnenreihengräber im Urnengemeinschaftsgrabfeld
Je fünf Urnen werden vor einer Stele bestattet. Auf der Stele werden Namenstafeln angebracht, ein separates Grabmal gibt es nicht. Das Grab wird dauerhaft von einem Gärtner gepflegt. Der Gärtner wird von der Gemeinde beauftragt. Eine Pflege seitens der Angehörigen ist nicht möglich.
Wahlgräber
Wahlgräber sind Grabstätten für Erdbestattungen und die Beisetzung von Urnen, an denen ein öffentlich-rechtliches Nutzungsrecht verliehen wird. Nutzungsrechte an Wahlgräbern werden auf die Dauer von 30 Jahren verliehen und können nur anlässlich eines Todesfalls verliehen werden. Auf das Nutzungsrecht kann jederzeit nach Ablauf der Ruhezeit verzichtet werden.
Anonymes Grabfeld
Auf dem anonymen Grabfeld werden Urnen bestattet. Es gibt kein Grabmal und keine Bepflanzung oder Grabschmuck. Über den Urnen wird von der Gemeinde Rasen gesät, um die Pflege des Rasens kümmert sich die Gemeinde Hülben.
Downloads:
Friedhofssatzung vom 04.05.2022
Satzung zur Änderung der Friedhofssatzung vom 04.05.2022
Gebührenverzeichnis
Im Jahr 2011 wurde auf dem Friedhof ein neues Kreuz an zentraler Stelle aufgestellt, das vom Hülbener Künstler Karl Schwarz entworfen wurde.