Am Mittwoch, 06.11.2024 findet um 19.00 Uhr im Rathaus Hülben die Versammlung der Jagdgenossenschaft Hülben statt. Teilnahme- und stimmberechtigt ist jeder, der bejagbare Grundstücke in Hülben besitzt. Die Versammlung der Jagdgenossen ist nichtöffentlich.

Jeder Jagdgenosse kann sein Stimmrecht durch einen mit schriftlicher Vollmacht (auf der Homepage der Gemeinde abrufbar) versehenen Vertreter ausüben lassen. Die Vollmacht muss von allen Miteigentümern unterschrieben sein. Sollte von mehreren Miteigentümern nur ein Miteigentümer zur Versammlung erscheinen, wird ebenfalls eine Vollmacht aller anderen Miteigentümer für die Ausübung des Stimmrechts benötigt. Bitte beachten Sie, dass ein Jagdgenosse oder Bevollmächtigter jeweils höchstens zwei abwesende Jagdgenossen vertreten kann.

Tagesordnung

1. Feststellung der form- und fristgerechten Einladung
2. Feststellung der anwesenden und vertretenen Jagdgenossen und der durch diese gehaltenen Flächen
3. Beschluss über die Zulassung von einzelnen Nicht-Jagdgenossen zur Versammlung
4. Wünsche und Anträge
5. Übertragung der Verwaltung der Jagdgenossenschaft auf den Gemeinderat Hülben auf die Dauer von 6 Jahren oder Wahl eines Jagdvorstandes
6. Neufassung einer Satzung für die Jagdgenossenschaft Hülben
7. Teilung des Jagdreviers in zwei Jagdbögen
8. Rechnungsprüfung
9. Verschiedenes

Wünsche und Anträge zur Tagesordnung können bis zum 29.10.2024 schriftlich beim Bürgermeisteramt Hülben, Hauptstraße 1, 72584 Hülben eingereicht werden.

Um einen reibungslosen und ordnungsgemäßen Ablauf der Versammlung der Jagdgenossen zu gewährleisten, ist die Stimmabgabe nur mittels Stimmkarte möglich. Die Stimmkartenausgabe erfolgt vor der Veranstaltung und kann bis zu 5 Minuten pro Jagdgenosse dauern. Die Jagdgenossen werden daher gebeten, sich bis spätestens einen Tag vor der Versammlung bei der Gemeindeverwaltung mit vollständigem Namen (auch Zweitname) und Geburtsdatum anzumelden (info@huelben.de oder 07125/9686-0). Bei einer Voranmeldung bitte auch eventuell vorliegende Vollmachten vorab an die Gemeindeverwaltung Hülben senden. Alternativ können die Jagdgenossen sich rechtzeitig vor Beginn der Versammlung die Stimmkarte ausstellen zu lassen. Raumöffnung ist um 18.15 Uhr. Alle Eigentümer müssen sich ausweisen.

Wer seit Mitte 2024 ein betreffendes Grundstück erworben hat, muss einen schriftlichen Nachweis über den Erwerb des Eigentums vorlegen.

Die Gemeindeverwaltung wird im Auftrag des Gemeinderats der Versammlung vorschlagen, die Verwaltung der Jagdgenossenschaft wie bisher auf den Gemeinderat zu übertragen.

Ein Muster der neuen Satzung kann auf der Homepage der Gemeinde Hülben (www.huelben.de) eingesehen werden.

Siegmund Ganser
Bürgermeister

 

Neufassung Satzung Jagdgenossenschaft 2024
https://www.huelben.de/wp-content/uploads/2024/10/Neufassung-Satzung-Jagdgenossenschaft-2024.pdf

Vertretungsvollmacht
https://www.huelben.de/wp-content/uploads/2024/10/Vertretungsvollmacht-Jagdgenossenschaft.pdf